Entlastungsbetrag 2026: 131 € monatlich nutzen
Jeden Monat 131 € für Entlastung im Alltag – so funktioniert es.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss von 131 € für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5. Er soll dir helfen, Unterstützung im Alltag zu bekommen – zum Beispiel durch Haushaltshilfe, Betreuungsangebote oder Alltagsbegleitung.
Das Besondere: Der Entlastungsbetrag steht wirklich jedem Pflegegrad zu, auch Pflegegrad 1. Und er wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen gezahlt.
131 € pro Monat = 1.572 € pro Jahr – für ALLE Pflegegrade (1 bis 5). Dieser Betrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistungen und Verhinderungspflege.
Wofür kann man ihn nutzen?
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene zugelassene Angebote verwendet werden:
- Anerkannte Alltagsbegleitung und Betreuung
- Haushaltshilfe über zugelassene Anbieter
- Eigenanteile für Tages- und Nachtpflege
- Eigenanteile für Kurzzeitpflege
- Nur bei Pflegegrad 1: Auch für körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
Wichtig: Der Entlastungsbetrag kann nur über nach Landesrecht anerkannte Anbieter abgerechnet werden – nicht frei an Privatpersonen zahlbar. Frag bei deiner Pflegekasse nach einer Liste zugelassener Anbieter in deiner Region.
Das Beste: Ansparen möglich
Du musst den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat aufbrauchen. Nicht genutzte Beträge werden automatisch angespart und stehen dir bis zum 30. Juni des Folgejahres zur Verfügung.
Beispiel: Wenn du 2025 nur 500 € vom Entlastungsbetrag genutzt hast, bleiben 1.072 € übrig. Diese kannst du bis zum 30. Juni 2026 noch einsetzen. Danach verfallen sie unwiderruflich.
Verfallsdatum beachten: Angesparte Beträge aus dem Vorjahr verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Prüfe regelmäßig, ob du noch Restbeträge hast – und nutze sie rechtzeitig!
Wie beantragen?
Gute Nachricht: Du musst keinen formellen Antrag stellen. Der Entlastungsbetrag steht dir automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist.
So läuft es in der Praxis:
- Du nutzt einen zugelassenen Anbieter (z. B. einen Betreuungsdienst oder eine Haushaltshilfe)
- Du bezahlst die Rechnung oder der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab
- Du reichst die Quittungen bei deiner Pflegekasse ein (Kostenerstattungsprinzip)
Viele Anbieter rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab – dann musst du gar nichts vorstrecken.
Entlastungsbetrag vs. Pflegegeld
Eine häufige Frage: Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich den Entlastungsbetrag nutze? Nein!
Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung. Er kommt obendrauf – es gibt keine Verrechnung, keine Kürzung, kein Entweder-oder. Du kannst Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag gleichzeitig nutzen.
Merke: Der Entlastungsbetrag wird nicht vom Pflegegeld abgezogen. Beide Leistungen stehen dir unabhängig voneinander zu.
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