Entlastungsbetrag 2026: 131 € monatlich nutzen

Jeden Monat 131 € für Entlastung im Alltag – so funktioniert es.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss von 131 € für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5. Er soll dir helfen, Unterstützung im Alltag zu bekommen – zum Beispiel durch Haushaltshilfe, Betreuungsangebote oder Alltagsbegleitung.

Das Besondere: Der Entlastungsbetrag steht wirklich jedem Pflegegrad zu, auch Pflegegrad 1. Und er wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen gezahlt.

131 € pro Monat = 1.572 € pro Jahr – für ALLE Pflegegrade (1 bis 5). Dieser Betrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistungen und Verhinderungspflege.

Wofür kann man ihn nutzen?

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene zugelassene Angebote verwendet werden:

  • Anerkannte Alltagsbegleitung und Betreuung
  • Haushaltshilfe über zugelassene Anbieter
  • Eigenanteile für Tages- und Nachtpflege
  • Eigenanteile für Kurzzeitpflege
  • Nur bei Pflegegrad 1: Auch für körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

Wichtig: Der Entlastungsbetrag kann nur über nach Landesrecht anerkannte Anbieter abgerechnet werden – nicht frei an Privatpersonen zahlbar. Frag bei deiner Pflegekasse nach einer Liste zugelassener Anbieter in deiner Region.

Das Beste: Ansparen möglich

Du musst den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat aufbrauchen. Nicht genutzte Beträge werden automatisch angespart und stehen dir bis zum 30. Juni des Folgejahres zur Verfügung.

Beispiel: Wenn du 2025 nur 500 € vom Entlastungsbetrag genutzt hast, bleiben 1.072 € übrig. Diese kannst du bis zum 30. Juni 2026 noch einsetzen. Danach verfallen sie unwiderruflich.

Verfallsdatum beachten: Angesparte Beträge aus dem Vorjahr verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Prüfe regelmäßig, ob du noch Restbeträge hast – und nutze sie rechtzeitig!

Wie beantragen?

Gute Nachricht: Du musst keinen formellen Antrag stellen. Der Entlastungsbetrag steht dir automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist.

So läuft es in der Praxis:

  1. Du nutzt einen zugelassenen Anbieter (z. B. einen Betreuungsdienst oder eine Haushaltshilfe)
  2. Du bezahlst die Rechnung oder der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab
  3. Du reichst die Quittungen bei deiner Pflegekasse ein (Kostenerstattungsprinzip)

Viele Anbieter rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab – dann musst du gar nichts vorstrecken.

Entlastungsbetrag vs. Pflegegeld

Eine häufige Frage: Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich den Entlastungsbetrag nutze? Nein!

Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung. Er kommt obendrauf – es gibt keine Verrechnung, keine Kürzung, kein Entweder-oder. Du kannst Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag gleichzeitig nutzen.

Merke: Der Entlastungsbetrag wird nicht vom Pflegegeld abgezogen. Beide Leistungen stehen dir unabhängig voneinander zu.

Mehr erfahren

Finde heraus was dir zusteht

In 2 Minuten zu deinem persönlichen Pflegebudget.

Fragebogen starten