Pflegeleistungen 2026: Was steht dir zu?
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stehen euch in Deutschland umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung zu. Das Problem: Es gibt nicht einen großen Topf, sondern viele verschiedene Budgets mit unterschiedlichen Regeln, Fristen und Voraussetzungen.
Dabei verschenken viele Familien jedes Jahr Tausende Euro, weil sie gar nicht wissen, was ihnen zusteht, oder weil Fristen unbemerkt verstreichen. Auf dieser Seite geben wir dir einen klaren Überblick über alle Leistungen nach Pflegegrad.
Wichtig zu wissen: Die Höhe der meisten Leistungen hängt vom Pflegegrad ab. Pflegegrad 1 ist eine Sonderstellung – hier gibt es zwar den Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel, aber kein Pflegegeld und keine Sachleistungen. Ab Pflegegrad 2 stehen euch deutlich mehr Budgets zur Verfügung.
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Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. VP/KZP = Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (ab 01.07.2025).
Pflegegeld
Das Pflegegeld bekommst du, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird – also ohne einen professionellen Pflegedienst. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden.
Ab Pflegegrad 2 erhältst du zwischen 347 € und 990 € pro Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Sachleistung (Pflegedienst)
Sachleistungen sind Leistungen, die von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht werden – zum Beispiel Körperpflege, Hilfe beim Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme. Die Kasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab.
Der Höchstbetrag liegt bei Pflegegrad 5 bei 2.299 € pro Monat. Nicht genutzte Sachleistung kann teilweise als Entlastungsbetrag umgewidmet werden.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat steht allen Pflegegraden zu – auch Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden (bis 30.06.).
Viele Familien verschenken dieses Geld, weil sie die Frist verpassen. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (VP/KZP)
Seit Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengelegt. Damit kannst du flexibel eine Vertretung organisieren, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt.
Der gemeinsame Jahresbetrag beträgt 3.539 € ab Pflegegrad 2. Du kannst ihn frei zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufteilen.
Tagespflege
Tagespflege bedeutet, dass die pflegebedürftige Person tagsüber in einer Einrichtung betreut wird und abends nach Hause kommt. Das Tagespflege-Budget ist ein eigenständiger Topf und wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet.
Tagespflege ist ein zusätzliches Budget – es kürzt weder dein Pflegegeld noch deine Sachleistung.
Pflegehilfsmittel
Für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen stehen dir 42 € pro Monat zu. Das gilt für alle Pflegegrade.
42 € pro Monat für alle Pflegegrade – einfach bei der Kasse beantragen oder eine Pflegebox bestellen.
Wohnraumanpassung
Wenn die Wohnung umgebaut werden muss, damit die Pflege zu Hause möglich bleibt, übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Maßnahme – z.B. Treppenlift, Badezimmerumbau oder Türverbreiterungen.
Bis zu 4.180 € pro Maßnahme – bei mehreren Maßnahmen kann der Zuschuss mehrfach beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation ändert.
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