Pflegereform 2026: Was geplant ist — und warum noch nichts entschieden ist
Die Pflegereform von Ministerin Warken verzögert sich auf Ende Mai. Höhere Hürden bei Pflegegrad 1–3, später greifende Eigenanteil-Entlastung: Das ist geplant — und das ist offen.
Von Pflegenda Redaktion
Die soziale Pflegeversicherung steckt finanziell tief in den roten Zahlen — für 2027 und 2028 wird ein Defizit von rund 22,5 Milliarden Euro erwartet. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) arbeitet deshalb an einer Pflegereform, die Leistungen und Zugang neu ordnen soll. Anfang Mai 2026 wurde klar: Der Zeitplan wackelt — und einige der Pläne treffen genau die Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Der Zeitplan: Kabinett vertagt
Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich Mitte Mai — geplant war der 20. Mai 2026 — im Kabinett beschlossen werden. Daraus wird nichts: Der Beschluss ist auf den 27. Mai 2026 verschoben. Branchenverbände werten die Verschiebung als Zeichen, dass der Entwurf noch erheblichen Abstimmungsbedarf hat.
Was geplant ist
Nach dem bisher bekannten Stand zielt die Reform auf mehrere Stellschrauben:
- Höhere Hürden bei Pflegegrad 1 bis 3. Ministerin Warken hat signalisiert, dass die Einstufung in die unteren Pflegegrade erschwert werden soll. Das träfe vor allem Menschen mit geringem, aber regelmäßigem Hilfebedarf.
- Spätere Entlastung bei Heim-Eigenanteilen. Die Leistungszuschläge, die den pflegebedingten Eigenanteil im Heim senken, sollen erst später greifen — die höheren Stufen erst nach 18, 36 beziehungsweise 54 Monaten statt wie bisher von Beginn an.
- Strengere Höherstufung und Einschnitte bei Leistungen in der Frühphase der Pflegebedürftigkeit.
Wichtig: Das sind Pläne aus dem Entwurf, kein geltendes Recht. Bis zum Kabinettsbeschluss — und erst recht bis Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben — kann sich daran noch einiges ändern.
Was das für die Eigenanteile bedeutet
Die DAK-Gesundheit hat durchgerechnet, was die spätere Entlastung konkret heißt: Der durchschnittliche Eigenanteil Betroffener würde sofort um rund 161 Euro im Monat steigen. Die Kasse warnt zudem, dass mehr Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen wären — bis 2035 könnten so bis zu 2 Milliarden Euro zusätzlich auf die Kommunen zukommen.
Wer die Pläne kritisiert
Gegenwind kommt aus vielen Richtungen: der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), der Deutsche Pflegerat, die DAK-Gesundheit und Politiker wie Klaus Holetschek (CSU). Der Tenor: Die Reform verschiebe Kosten auf die Schwächsten, statt die Finanzierung grundlegend zu lösen.
Was du jetzt wissen solltest
An deinen laufenden Leistungen ändert sich nichts — geltendes Recht bleibt geltendes Recht, bis ein neues Gesetz beschlossen ist. Wenn ihr ohnehin einen Pflegegrad beantragen oder eine Höherstufung anstoßen wollt, lohnt es sich, das nicht auf die lange Bank zu schieben: Nicht aus Panik, sondern weil ein laufender Antrag nach der heute gültigen Rechtslage beurteilt wird. Wie der Antrag abläuft, liest du in Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt zum Bescheid. Einen Überblick, was dir aktuell zusteht, findest du unter Pflegeleistungen 2026.
Übrigens: Auch das viel diskutierte Familienpflegegeld hängt an derselben Finanzlage — mehr dazu im verlinkten Artikel.
Einordnung
Stand: 21. Mai 2026. Die hier beschriebenen Punkte stammen aus dem Reformentwurf und der Berichterstattung dazu — sie sind noch nicht beschlossen. Sobald das Kabinett entschieden hat, aktualisieren wir diesen Artikel.
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